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07.07.2010

Von: HR

Sommer, Sonne - Arbeitsplatz?

Die hochsommerlichen Temperaturen halten in ganz Deutschland an. Arbeitsmediziner schätzen, dass die Leistungskraft unter diesen Bedingungen um über 30 Prozent sinkt. Was aber sagt das Arbeitsrecht, wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird? Antworten gibt ein Flyer der IG Metall.


Anfragen zum Thema "Hitze am Arbeitsplatz" sind in solchen Phasen bei der IG Metall an der Tagesordnung. Wie heiß darf es am Arbeitplatz sein, wann muss Arbeitgeber mit geeigneten Vorkehrungen eingreifen? Ende Juni 2010 wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht: Die ASR A3.5 Raumtemperatur ersetzt die frühere Arbeitsstätten-Richtlinie 6. Ein Flyer (Download: Tipp-Sommerhitze.pdf) fasst zusammen, was in der betrieblichen  Praxis Sache ist.

Schutz vor der Sommerhitze

Die neue Regel formuliert eindeutige Bedingungen, unter denen die Überschreitung der 26 Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist, die grundsätzlich in Arbeitsräumen gilt. Hinzu kommen klare und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird. Einige Auszüge:

Bis 26 Grad: gesundheitlich unbedenklich

Grundsätzlich gilt als gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in Arbeitsstätten nur eine Lufttemperatur bis 26 Grad. Ausnahmen sind zulässig, wenn in erhebliche betriebstechnisch bedingte Wärmeeinflüsse vorliegen, wie etwa bei der Arbeit am Hochofen. Dann muss der Betriebsrat klären, welche Kompensationsmaßnahmen notwendig sind. Ansonsten sind Temperaturen über 26 Grad nur zulässig, wenn bauliche Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz berücksichtigt sind, Fenster und Glaswände mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgestattet sind und auch die Außenlufttemperatur über 26 Grad liegt.

Über 26: zusätzliche Maßnahmen

Steigt die Raumtemperatur trotzdem über 26 Grad, sollen Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, bei deren Auswahl der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Besonderes Augenmerk ist nötig, wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, Schutzkleidung getragen werden muss und es gesundheitlich vorbelastete oder besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Jugendliche, Ältere, Schwangere) gibt. Dann sind weitere Maßnahmen angeraten, beispielsweise "Entwärmungsphasen" oder Tätigkeiten mit geringerer Arbeitsschwere in kühleren Räumen.

Ab 35 Grad: für die Arbeit ungeeignet

Steigt die Raumtemperatur über 30 Grad, müssen auf jeden Fall Maßnahmen zur Beanspruchungsminderung ergriffen werden. Auch ihre Auswahl unterliegt der Mitbestimmung. Werden, was in Deutschland selten genug vorkommt, an der Arbeitsstätte die 35 Grad überschritten, ist der Raum nicht mehr für die Arbeit geeignet. Ausnahmen gibt es nur, wenn wie bei sogenannter Hitzearbeit technische (Luftduschen) oder organisatorische Maßnahmen (Entwärmungsphasen, Hitzepausen) durchgeführt werden.


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